Herzlich willkommen

Liebe Patienten,

wir bitten folgendes zu beachten. Bereits vor, und speziell seit der Corona-Pandemie kommen bei einem erhöhten Infektionsaufkommen Maßnahmen zum Einsatz die zum Infektionsschutz geeignet sein können.

Wir haben zu den gewöhnlichen Hygienestandarts weitere Maßnahmen ergriffen, die einer möglichen Ansteckungsgefahr vorbeugen sollen.

U.a. wird die Terminvergabe derzeit so geplant, dass es im Wartebereich möglichst keinen zusätzlichen Personenkontakt gibt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zur Einhaltung keinen frühzeitigen Einlass in die Praxis gewähren als zu Ihrem vereinbarten Termin.

Die Hände- und Flächendesinfektion hat weiterhin oberste Priorität. Wir stellen regelmäßig sicher, dass unser Vorrat an Desinfektionsmitteln aufgefüllt bleibt.

Die Reinigung der Lagerungsmaterialien hat sich auch in diesen Zeiten nicht verändert. Das Lagerungsmaterial wird nach jeder Behandlung gewaschen. Bitte verzichten Sie auf eigenes Lagerungsmaterial.

Handtücher in den sanitären Einrichtungen sind lediglich in Papierform vorhanden.

Zu Ihrer Sicherheit tragen wir weitere Schutzbekleidungen, um eine Ansteckungsgefahr zu reduzieren.

Wir testen uns zudem täglich, da eine Impfung nicht vollständig vor einer Infektion schützt.

Beachten Sie, dass durch die Änderungen des Infektionschutzesetzes folgende Regelungen gelten.

Patienten benötigen nach wie vor keinen 3G Nachweis.

Begleitpersonen (z.B. Eltern von Kindern) müssen eine Nachweis vorlegen.

Risikogruppen kontaktieren uns bitte vor dem Termin!

Hierbei handelt es sich um Patienten, die eine Coronainfektion übertragen könnten, weil Sie in den letzten zwei Wochen wissentlich direkten Kontakt mit Infizierten hatten oder ein positiver Coronatest vorliegt.

Hierzu zählen auch Patienten mit grippeähnlichen Symptomen. Haben Sie Verständnis, dass wir Sie hierzu vor Betreten der Praxis befragen.

Als Heilpraktiker Praxis haben wir nach dem IfSG § 6 Abs 1 bei V-E-T eine namentliche Meldepflicht für die hinzugefügte Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19).

Diese Informationen dienen zur eigenständigen Entscheidung, Behandlungstermine zu vereinbaren und wahrzunehmen.

Wir als Praxisteam bedanken uns für Ihr Vertrauen und Ihre Mitarbeit und wünschen maximale Gesundheit. Bei Rückfragen setzten Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung.

„Osteopathie ist Heilkunde!“

Die Osteopathie darf in Deutschland durch den Arzt oder Heilpraktiker ausgeübt werden.

Beide Berufsgruppen sollten zusätzlich eine mind. 1350 Unterrichtseinheiten umfassende Ausbildung über 4 bis 6 Jahre absolviert haben. Der Patient kann so neben den erforderlichen schulmedizinischen Kenntnissen auch eine ausreichende osteopathische Qualifikation erwarten.

Osteopathisch betrachtet man:

  • das parietale System, den Bewegungsapparat
  • das viszerale System, die Eingeweideorgane betreffend
  • das cranio-sacrale System, das den Ursprung unseres Nervensystems beherbergt

Letzteres nutzen wir zur Regulation unseres inneren Milieus und zum Wahrnehmen und Eingreifen in unsere Umwelt.

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Durch die klinische Untersuchung und ein vorangegangenes Anamnesegespräch kann der Behandler seine therapeutische Funktion festlegen.

Osteopathie ist nicht immer primär die Methode der Wahl. Eignet sich der Patient für eine osteopathische Behandlung, so ist es zielführend, eine nachhaltige Behebung von „Dysfunktionen“ zu erreichen. „Dysfunktionen“ sind Störungen im Gewebe und können ggf. lange Zeit kompensiert werden. Sie hindern den Körper in seiner Ökonomie und können sofort oder nach einiger Zeit zu Beschwerden führen.

Wie viel Zeit sollte man für eine Behandlung einplanen?

Die Behandlungsdauer liegt zwischen 30 und 60 Minuten.

Beim ersten Termin ist aufgrund des Patientengesprächs und der Aufnahmeuntersuchung des Patienten eine Stunde erforderlich. Bitte beachten Sie bei der Online-Terminbuchung darauf einen Doppeltermin dafür zu buchen.

Folgetermine sind mit 30 Minuten angesetzt. Die Behandlungskosten werden dementsprechend angepasst.

Wie hoch sind die Behandlungskosten?

Für die Erstaufnahme gebuchte Doppeltermine werden mit 100 Euro berechnet. Planen Sie für Ihren ersten Termin bei mir bitte eine Stunde Zeit ein.

Folgetermine werden preislich angepasst und mit 60 Euro pro 30 Minuten berechnet. Die angegebenen Preise sind Endpreise.

Bitte prüfen Sie bei Ihrer Krankenkasse, unter welchen Vorraussetzungen und in welcher Höhe die Kosten erstattet werden. Immer mehr gesetzliche Krankenkassen erstatten osteopathische Behandlungen.

Die Behandlung wird über die GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) abgerechnet. Die Behandlungskosten können dann bei den privaten Krankenkassen oder den privaten Zusatzversicherungen eingereicht werden. Nach Prüfung und abhängig von den tariflichen Umfängen werden diese ganz oder anteilig erstattet.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten  osteopathische Behandlungen als Satzungsleistung individuell.

In welcher Frequenz werden die Termine vereinbart?

Die Behandlungsfrequenz richtet sich nach dem Beschwerdebild, der Verbesserung der Beschwerden und nach dem Allgemeinzustand des Patienten.
Pauschal kann hier keine genaue Angabe gemacht werden.
Bei akuten Beschwerden wird ein Folgetermin in geringerem Abstand geplant. Meist innerhalb von 1 bis 2 Wochen. Bei chronischen Beschwerden wird die Frequenz i. d. R. in größeren Abständen geplant. Auch die Anwendung kombinierbarer Therapien ist denkbar und kann die Behandlungsfrequenz beeinflussen.

Wer eignet sich für eine osteopathische Behandlung und was sollte mitgebracht werden?

Die Osteopathie wird in Deutschland durch den Arzt oder Heilpraktiker ausgeübt.
Ein verantwortungsvoller Behandler wird zunächst klären, ob eine osteopathische Behandlung indiziert ist.
Sollte eine weitere schulmedizinische Abklärung durch z. B. bildgebende Verfahren, Labordiagnostik oder Ähnliches notwendig sein, wird der Behandler den Patienten zur Abklärung weiterleiten.
Bereits vorhandene, für die Konsultation relevante Befunde sollten mitgebracht werden.