Praxis

„Osteopathie ist Heilkunde!“

Die Osteopathie darf in Deutschland durch den Arzt oder Heilpraktiker ausgeübt werden.

Beide Berufsgruppen sollten zusätzlich eine mind. 1350 stündige UE umfassende, 4 bis 6 jährige Ausbildung absolviert haben.
Der Patient kann so neben den erforderlichen Schulmedizinischen Kenntnissen auch eine ausreichende osteopatische Qualifikation erwarten.

Osteopatisch betrachtet man das Parietale System (den Bewegungsapparat), das Viscerale System (die Eingeweideorgane) und das Cranio- Sacrale System, das den Ursprung unseres Nervensystems beherbergt. Letzteres nutzen wir zur Regulation unseres inneren Millieus und zum wahrnehmen und eingreifen in unsere Umwelt.

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Durch die klinische Untersuchung und ein vorangegangenes Anamnesegespräch kann der Behandler seine therapeutische Funktion fest legen.

Osteopathie ist nicht immer primär die Methode der Wahl. Eignet sich der Patient für eine osteopatische Behandlung, so ist es zielführend eine nachhaltige Behebung von „Dysfunktionen“ zu erreichen. „Dysfunktionen“ sind Störungen im Gewebe und können ggf. lange Zeit kompensiert werden. Sie hindern den Körper in seiner Ökonomie und führen sofort oder nach einiger Zeit zu Beschwerden.